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Steuern und gesetzliche Regelungen beim Immobilienkauf auf Mallorca
Zu beachten ist dabei vor allem folgendes: Steuern gelten in Spanien als Bringschuld. Sie werden NICHT vom Finanzamt (Delegación de Hacienda) dazu aufgefordert, zu einer bestimmten Zeit, bestimmte Beträge an das Finanzamt abzuführen. Sie müssen Sich vielmehr selbst darum kümmern und sollten deshalb die verschiedenen Steuern und auch die jeweiligen Steuerfristen kennen. Wird eine Steuer nicht fristgerecht bezahlt und erhalten Sie dann u.U. eine Mahnung vom Finanzamt, wird bereits bei der ersten Mahnung eine Strafe in Höhe von 10 % des zu begleichenden Betrags aufgeschlagen. Dieses Wissen ist natürlich von einem Laien (und noch dazu von einem Ausländer, er u. U. die Sprache nicht spricht) kaum zu erwarten. Es gibt jedoch die Möglichkeit, für alle Behördengänge, vor allem aber auch für alle steuerrechtlichen Dinge, eine GESTORIA oder eine ASSESORIA FÍSCAL zu beauftragen. Gestorias oder deren Filialen gibt es in allen Ortschaften Mallorcas, viele davon beschäftigen deutsch sprechendes Personal. Folgende gesetzliche Regelungen und Steuern sollten Sie kennen:
![]() Beantragen Ihrer Ausländer-Nummer N.I.E. (Numero de Identificación Extranjero) in der Administration des Govern Balear (in Palma neben dem Ausstellungsgelände IFEBAL, Nähe Verkehrsamt "Tráfico"). Hier finden Sie die Website der Behörde OFICINA DE EXTRANJEROS DE ILLES BALEARSWenn Sie spanisch sprechen, können Sie auch selbst zum Ausländeramt gehen. Hier finden Sie einen Lageplan mit Adresse des Ausländeramts in Palma Sie benötigen die N.I.E.-Nummer bereits beim Abschluss des Kaufvertrages. Für den Antrag brauchen Sie dazu lediglich eine Kopie Ihres Ausweisdokuments und das ausgefüllte Antragsformular in dreifacher Ausfertigung. Neben Ihrer Adresse, Ausweisnummer, Geburtsort und Geburtsdatum werden Sie dort auch nach dem Vornamen von Vater und Mutter gefragt. Bis zur Erteilung der N.I.E.-Nummer kannes etwas dauern, deshalb also so schnell wie möglich beantragen!
Diese Steuernummer ist Pflicht und Sie brauchen Sie bei allen Steuererklärungen, Verträgen, offiziellen Dokumenten, selbst bei offiziellen Rechnungen. Man benötigt diese Klebeetiquetten vor allem für alle Steuerformulare.
Hier finden Sie die Adresse und den Lageplan vom Finanzamt in Palma
Innerhalb von 30 Werktagen nach Abschluß des Notariellen Kaufvertrages (Escritura Publica de Compraventa) muss die Grunderwerbssteuer in Höhe von 7% an das Finanzamt der Balearen (Govern de les Isles Balears - Conselleria de Hacienda) abgeführt werden.
Handelt es sich bei dem Objekt Ihrer Wahl um einen Neubau, direkt vom Bauträger (Promotor), dann müssen Sie auf den in der Escritura Publica vereinbarten Kaufspreis 7 % Mehrwertsteuer an den Bauträger entrichten, die von diesem dann an das Finanzamt abgeführt werden muß. In diesem Fall entfällt jedoch die Grunderwerbsteuer.
Achten Sie darauf, daß die Bezahlung der Mehrwertsteuer (IVA) auch in der Escritura Publica (also im Notarvertrag) festgehalten wird.
Diese Steuer fällt an: Diese Steuer fällt an, wenn Sie eine Immobilie von einem nicht residenten Ausländer, also von einer Person ohne Wohnsitz in Spanien, kaufen.
Der Betrag ist eine Vorauszahlung (bzw. eine Art Kaution) auf eine evtl. vom Verkäufer zu entrichtende Steuer der Immobilie.
Nach dem Abschluß des Kaufvertrags müssen Sie bei der Gemeinde innerhalb von 30 Werktagen die Plusvalia entrichten. Die jährliche Haus- und Grundsteuer I.B.I. muß vom Eigentümer einer Immobilie an die Gemeinde abgeführt werden Suelo Rústico kann u.U. von der Grundsteuer befreit sein. Stellen Sie am besten eine Bankeinzugs-Ermächtigung für die Gemeindebehörde aus.
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